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Programminformationen
Das Ziel des nach der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung benannten Krupp-Praktikantenprogramms ist es, Studierenden der Stanford University durch praktische Erfahrungen in führenden Unternehmen und Institutionen ein tieferes Verständnis der deutschen Sprache, Kultur und Gesellschaft zu ermöglichen und sie damit zugleich auf ein internationales Berufsleben vorzubereiten. Seit 1982 hat es über 1400 Praktika bei fast 650 Gastgebern gefördert. Vermittelt werden Praktika für alle Fachrichtungen und im gesamten Bundesgebiet. Alle Teilnehmenden sind an der Stanford University in Kalifornien eingeschrieben und befinden sich meist im zweiten oder dritten Studienjahr.Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden, die zuvor das Studienprogramm von “Stanford in Berlin” absolviert und mindestens drei Quartale Deutsch gelernt haben. In drei oder sechs Monaten erhalten sie hier intensiven Sprachunterricht und belegen neben ihren Fachkursen auch Lehrveranstaltungen zu deutscher und europäischer Kultur, Kunst, Politik und Wirtschaft.
Dauer
Die Praktika dauern gewöhnlich zwischen drei und sechs Monaten und orientieren sich meist an der Quartalsstruktur des amerikanischen Studienablaufes: Januar-März, April-Juni, Juni/ Juli-September. Genauer Beginn und Abschluß werden jeweils individuell vereinbart.
Finanzierung
In der Regel wird von den Gastgebern eine angemessene Vergütung erwartet. Für öffentliche u.a. Institutionen, die Praktika nicht vergüten können, stellt das Programm eine begrenzte Anzahl von Stipendien zur Verfügung. Bei einer Dauer von bis zu 90 Tagen fallen freiwillige Praktika nicht unter das Mindestlohngesetz (MiLoG, § 22.1-3). Nur bei freiwilligen Praktika, die länger als 90 Tage dauern, sind Arbeitgeber zur Zahlung des Mindeslohns verpflichtet (MiLoG, §1-1).
Versicherungen
Während des Praktikums sind die Studierenden über die Universität oder/ und ihre Eltern krankenversichert. Spezielle Zusatzversicherungen können von ihnen in Deutschland erworben werden.
Unterkunft
Das Finden einer Unterkunft liegt in der Verantwortung der Studierenden. Logistische Hilfe seitens der Gastinstitutionen ist sehr willkommen, jedoch keine Bedingung.
Aufenthalts- und Praktikumserlaubnis
Die Aufenthaltsgenehmigung wird i.d.R. vom Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) erteilt. Diese enthält eine Praktikumserlaubnis ("studentische Nebentätigkeiten" von bis zu 120 Tagen/Jahr).Studierende, die vom LEA keinen Aufenthaltstitel bekommen können, benötigen eine Praktikumserlaubnis, die vom Gastgeber bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragt werden muß. Ob auch ein Visum erforderlich ist, hängt vom Herkunftsland und der Praktikumsdauer ab.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt i.d.R. über die Praktikumskoordinatoren (Ausnahme: Online-Bewerbungsportale), nach Möglichkeit noch vor Eintreffen der Studierenden in der Bundesrepublik.
Programmkoordination
Dr. Wolf-Dietrich Junghanns, Cornelia Kastelan
Krupp Internship Program
H.G. Will Center
Bing Overseas Studies Program in Berlin
Stanford University
Pacelliallee 18-20
14195 Berlin
Tel.: (030) 8340 96 332
Email: junghanns@stanford.edu, ckastelan@stanford.edu